Waldbrandverordnung BH Eferding-Grieskirchen

Die Bezirkshauptmannschaft Eferding hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk Eferding ab dem 10. April 2020 veranlasst.

„In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Eferding, sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.“ (§ 1) Bei Übertretungen können empfindliche Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden.

Verordnung siehe Anhang